ALLGEMEINE GESCHFÄTSBEDINUNGEN
Nachfolgend wird AWA-Solution als ,,Möbelspediteur“ benannt.
Auftrag
Durch den Auftraggeber wird der Möbelspediteur zur Durchführung eines Umzuges beauftragt.
Der Möbelspediteur ist berechtigt einen anderen Frachtenführer für den Auftrag heranzuziehen.
Grundlegend beinhaltet der Auftrag die Umzugsplanung, den Transport des Umzugsgutes und Ent- & Beladung des Umzugsgutes von den jeweils im Auftrag angegeben Standorten.
Zusatzleistungen
er Möbelspediteur führt unter Weisung des Interesses des Auftragsgebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber (Kunde) nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zu Ausführungen von Elektro-, Gas-, Dübel-und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.
Beiladung
Die Durchführung von Beiladungen (Sammeltransporte) darf durchgeführt werden.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
Transportversicherung
Der Auftraggeber (Kunde) ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportversicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen wie z.B. das Entsorgen von Sperrmüll, bedarf es vorherige Absprache und muss schriftlich auf dem Auftrag festgehalten werden. Zubuchungen nach der Auftragsvergabe müssen extra berechnet werden.
Kostenübernahme durch Dritte
Sollte der Auftraggeber Anspruch auf Kostenübernahme durch Dritte (Arbeitgeber, Agentur für Arbeit) ist er verpflichtet nach Auftragserledigung dazu verpflichtet, die entsprechende Stellen, abzgl. der evtl. geleisteten Anzahlung, direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen oder zu überweisen.
Haftung
Für bereits (auch versteckte) beschädigte Gegenstände, Möbel, oder Elektrogeräte übernimmt der Möbelspediteur keinerlei Haftung. Sollte der Möbelspediteur versehentlich schuldhaft eine Beschädigung verursachen durch Eigenverschulden, wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet und der Schaden schnellstmöglich behoben. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung. Der Auftraggeber bestätigt schriftlich nach Auftragsbeendigung eine ordnungsmäßige Durchführung Schäden nach Transportgutabnahme an der vertraglich vereinbarten Entladeadresse werden nicht anerkannt, sofern diese nicht bei offensichtlichen Schäden binnen 24 Stunden und versteckte Schäden binnen 14 Tage bei dem Möbelspediteur in schriftlicher Form gemeldet werden.
Nachprüfung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber/Absender verpflichtet sich nachzuprüfen, dass keine Einrichtung oder Gegenstände irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wurde. Aufrechnung Ansprüche gegen den Möbelspediteur sind nur durch Gegenansprüche zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Einsatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten. T Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
er Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.
Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen §§ 415 HGB, 346 ff BGB. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss nachweislich bei dem Möbelspediteur eingegangen sein.
Mit folgenden Stornierungskosten:
30%- bis 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin
50%-bis 7 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin
80% bis 3 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin, dann 100%.
Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung für zwei Monaten die eingelagerten Güter durch den Möbelspediteur verkauft werden.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender, nachdem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.
Mündliche Nebenabrede
Mündliche Nebenabreden, Absprachen, Zusagen, bedürfen der Schriftform.
Datenschutz
Wir verpflichten uns Ihre Personenbezogenen Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken und nicht für andere Zwecke missbraucht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, oder werden, so tritt eine Bestimmung in Kraft, die der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.